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   VGH Bayern, 08.07.2022 - 15 ZB 22.30697   

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VGH Bayern, 08.07.2022 - 15 ZB 22.30697 (https://dejure.org/2022,28020)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.07.2022 - 15 ZB 22.30697 (https://dejure.org/2022,28020)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Juli 2022 - 15 ZB 22.30697 (https://dejure.org/2022,28020)
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  • BVerfG, 15.02.2017 - 2 BvR 395/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde mangels Verstoß gegen den Anspruch auf

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2022 - 15 ZB 22.30697
    Auch die bloße Behauptung, das Gericht habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen oder das Gericht habe es versäumt, Beweis zu erheben, vermag einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG nicht zu begründen (vgl. BVerfG, B.v. 15.2.2017 - 2 BvR 395/16 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.01.1999 - 6 B 128.98
    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2022 - 15 ZB 22.30697
    Bei anwaltlich vertretenen Beteiligten ist zudem aufzuzeigen, dass entsprechende Beweisanträge erstinstanzlich gestellt wurden oder warum sich dem Ausgangsgericht die weitere Aufklärung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 27.8.1997 - 9 B 312.97 -juris Rn. 8; B.v. 22.1.1999 - 6 B 128.98 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 26.04.2018 - 5 C 4.17

    Alimentation; Alimentationspflicht; Anrechnung; Anspruch auf Gewährung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2022 - 15 ZB 22.30697
    Erforderlich ist vielmehr die substanziierte Darlegung, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Ausgangsgerichts aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich oder geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Ausgangsgerichts zu einer für den Rechtsmittelführer günstigeren Entscheidung hätten führen können (vgl. BVerwG, U.v. 31.5.2017 - 6 C 42.16 - juris Rn. 31; U.v. 26.4.2018 - 5 C 4.17 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 19.10.2018 - 9 ZB 16.30023

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs durch das Nichtbescheiden eines

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2022 - 15 ZB 22.30697
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann jedoch nur dann festgestellt werden, wenn sich aus besonderen Umständen klar ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BayVGH, B.v. 19.10.2018 - 9 ZB 16.30023 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 31.05.2017 - 6 C 42.16

    Neuverteilung der UKW-Frequenzen für den lokalen Hörfunk in der kreisfreien Stadt

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2022 - 15 ZB 22.30697
    Erforderlich ist vielmehr die substanziierte Darlegung, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Ausgangsgerichts aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich oder geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Ausgangsgerichts zu einer für den Rechtsmittelführer günstigeren Entscheidung hätten führen können (vgl. BVerwG, U.v. 31.5.2017 - 6 C 42.16 - juris Rn. 31; U.v. 26.4.2018 - 5 C 4.17 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 25.03.2022 - 15 ZB 22.30311

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2022 - 15 ZB 22.30697
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) gehalten und aus welchen Gründen ihr Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 25.3.2022 - 15 ZB 22.30311 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 22.02.2022 - 15 ZB 22.30197

    Erfolgloser Antrag eines Asylbewerbers aus Jordanien auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2022 - 15 ZB 22.30697
    Vielmehr übt der Kläger im Gewand einer Grundsatzrüge ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung vor, was jedoch keinen im Asylverfahrensrecht vorgesehenen Zulassungsgrund darstellt (vgl. BayVGH, B.v. 22.2.2022 - 15 ZB 22.30197 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 27.08.1997 - 9 B 312.97

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Beginn allgemeiner Vertreibungsmaßnahmen -

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2022 - 15 ZB 22.30697
    Bei anwaltlich vertretenen Beteiligten ist zudem aufzuzeigen, dass entsprechende Beweisanträge erstinstanzlich gestellt wurden oder warum sich dem Ausgangsgericht die weitere Aufklärung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 27.8.1997 - 9 B 312.97 -juris Rn. 8; B.v. 22.1.1999 - 6 B 128.98 - juris Rn. 11).
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